Zum Inhalt springen
Unternehmen und Konzerne 27. September 2021 ca. 2 Min. Lesezeit

Vor- und Nachteile einer Kommanditgesellschaft – lohnt es sich, eine solche zu gründen?

Martyna Dobkowska-Pragacz Autor Martyna Dobkowska-Pragacz Associate
Vor- und Nachteile einer Kommanditgesellschaft – lohnt sich die Gründung?

Vorteile einer Kommanditgesellschaft

  1. Beschränkte Haftung des Kommanditisten für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft

Eine Kommanditgesellschaft muss aus mindestens zwei Gesellschaftern bestehen, von denen einer der Komplementär und der andere der Kommanditist ist. Ein Kommanditist haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber ihren Gläubigern nur bis zur Höhe der Kommanditsumme (Haftsumme), d. h. des im Gesellschaftsvertrag festgelegten Geldbetrags.

  1. Geringe Kosten für die Gründung der Gesellschaft

Die Bestimmungen des polnischen Gesetzbuchs über die Handelsgesellschaften (KSH) sehen keinen Mindestbetrag für die Kapitaleinlagen vor, die Gesellschafter in eine Kommanditgesellschaft einzubringen müssen. Folglich können die Einlagen in die Gesellschaft bereits ab 1 PLN betragen. Eine Kommanditgesellschaft kann online gegründet werden. Auf dieselbe Weise können Änderungen am Gesellschaftsvertrag vorgenommen und bestimmte Beschlüsse der Gesellschafter gefasst werden.

  1. Die Möglichkeit von Vorauszahlungen auf künftige Gewinne

Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung über die Möglichkeit, an die Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft Vorauszahlungen auf ihren künftigen Gewinnanteil auszuzahlen, doch stehen solchen Zahlungen keine Hindernisse entgegen. In dieser Hinsicht müssen keine zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden (wie dies bei polnischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (sp. z o.o.) und Aktiengesellschaften der Fall ist). Die Gesellschafter können daher einen Beschluss fassen, der ihnen das Recht einräumt, im Laufe des Geschäftsjahres Vorschüsse auf künftige Gewinne zu erhalten.

Nachteile einer Kommanditgesellschaft

  1. Führung der Geschäfte der Gesellschaft ohne Beteiligung der Kommanditisten

Grundsätzlich hat ein Kommanditist kein Recht, die Geschäfte der Kommanditgesellschaft zu führen, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht. Ein Kommanditist darf die Gesellschaft auch nicht nach außen vertreten, es sei denn, er verfügt über eine entsprechende Vollmacht. Wenn ein solcher Gesellschafter sich also an den Aktivitäten der Gesellschaft beteiligen und einen tatsächlichen Einfluss auf deren Geschäftsführung ausüben möchte, kann dies aus der Position eines Kommanditisten heraus schwierig oder sogar unmöglich sein.

  1. Uneingeschränkte Haftung des Komplementärs für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft

Der Komplementär haftet unbeschränkt mit seinem gesamten persönlichen Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Darüber hinaus sollte der Name des Komplementärs in der Firma der Kommanditgesellschaft enthalten sein (z. B. „Kowalski Kommanditgesellschaft“ oder „ABC sp. z o.o. Kommanditgesellschaft“), damit potenzielle Gläubiger wissen, an wen sie sich wenden können, falls die Gesellschaft ihren Verpflichtungen nicht nachkommt.

Wo anfangen

Unsicher, ob das Ihr Fall ist?

Genau damit beginnen die meisten Gespräche mit einem Anwalt. Eine Beratung ist kostenpflichtig, 600 PLN netto. Sie zahlen für eine echte Einschätzung: ob Sie ein rechtliches Problem haben, was sich dagegen tun lässt und was es ungefähr kostet. Zu nichts Weiterem verpflichtet, und das Recht überlassen Sie uns.

  1. 1
    Gespräch

    Sie schildern, worum es geht, in eigenen Worten.

  2. 2
    Wie weiter

    Wir nennen Ihre Optionen und die Kosten.

  3. 3
    Wir handeln

    Sie geben grünes Licht und der Fall ist unserer.

Martyna Dobkowska-Pragacz
Autor
Martyna Dobkowska-Pragacz
Associate

Sie ist spezialisiert auf Zivil-, Handels- und Wirtschaftsrecht. In der Abteilung für Gesellschafts- und Energierecht besteht ihre Tätigkeit vor allem in der gesellschaftsrechtlichen Betreuung von Unternehmen, der Prüfung und Erstellung von Handelsverträgen, der Ausarbeitung von Schriftsätzen für Gerichts- und außergerichtliche Verfahren sowie der Erstellung von Analysen und Rechtsgutachten, insbesondere aus dem Bereich des Wirtschaftsrechts und des Energierechts. Sie verfügt zudem über Berufserfahrung in…

Profil ansehen →

Verwandte Publikationen

Beratung vereinbaren

Vereinbaren Sie eine Beratung mit einem unserer Anwälte.

Beratung vereinbarenSchreiben Sie uns