Befindet sich ein Unternehmen in einer schwierigen finanziellen Lage, stehen die Personen, die es leiten, vor einer großen Herausforderung, nämlich der Notwendigkeit, das Unternehmen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu bewahren. Häufig entscheiden sich Unternehmer dann, einen Restrukturierungsprozess einzuleiten, um die Fortführung der Geschäftstätigkeit zu sichern und, was am wichtigsten ist, das Überleben des Unternehmens sowie die Begleichung der offenen finanziellen Verbindlichkeiten zu ermöglichen. Was ist also ein Restrukturierungsverfahren genau?
Ziele des Restrukturierungsverfahrens
Das Restrukturierungsverfahren ist ein Verfahren, dessen Hauptziel darin besteht, die Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Schuldners zu vermeiden und ihm zu ermöglichen, alle rechtlichen und tatsächlichen Handlungen zu ergreifen, die auf eine Verbesserung seiner wirtschaftlichen Lage gerichtet sind. Mit anderen Worten sollen die Maßnahmen, die der Schuldner im Rahmen des Restrukturierungsverfahrens ergreift, ihm die Fähigkeit zurückgeben, seine Verbindlichkeiten wirksam zu erfüllen. Ein zum richtigen Zeitpunkt eröffnetes Restrukturierungsverfahren gewährt zudem den Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft Schutz davor, persönlich für deren Verbindlichkeiten zu haften.
Nach den Vorschriften des polnischen Restrukturierungsgesetzes (Prawo restrukturyzacyjne) werden vier Arten des Restrukturierungsverfahrens unterschieden:
- Verfahren zur Bestätigung des Vergleichs
Das am wenigsten formalisierte Restrukturierungsverfahren, in dem der Schuldner die Verwaltung über sein eigenes Unternehmen nur in geringem Umfang verliert. Dieses Verfahren kann in zwei Varianten geführt werden, mit einer öffentlichen Bekanntmachung über die Festlegung des Vergleichstages oder ohne eine solche Bekanntmachung. Die Wahl einer der beiden Varianten entscheidet darüber, ob der Schuldner Schutz vor der Einleitung und Durchführung von Vollstreckungsverfahren durch die Gläubiger erhält.
In der ersten Variante genießt der Schuldner den Schutz bereits ab dem Tag der Bekanntmachung, wird jedoch in der Verwaltung des Unternehmens eingeschränkt, denn der Schuldner darf nur Handlungen der gewöhnlichen Verwaltung vornehmen, während Handlungen, die die gewöhnliche Verwaltung überschreiten, nur mit Zustimmung des Vergleichsaufsehers vorgenommen werden dürfen. In der zweiten Variante erhält der Schuldner diesen Schutz erst ab dem Zeitpunkt, in dem das Gericht den Beschluss über die Bestätigung des Vergleichs erlässt, seine Verwaltung über das Unternehmensvermögen wird dafür aber nicht in gleicher Weise eingeschränkt wie in der ersten Variante.
Das Verfahren zur Bestätigung des Vergleichs wird eröffnet, indem mit dem Vergleichsaufseher ein Vertrag über die Aufsicht über den Verlauf des Verfahrens geschlossen und hierüber eine entsprechende Bekanntmachung im elektronischen System des Landesregisters der Schuldner (Krajowy Rejestr Zadłużonych, im Folgenden: „KRZ“) vorgenommen wird. Dieses Verfahren läuft im Grundsatz außergerichtlich ab, allein unter der Kontrolle des Vergleichsaufsehers, und besteht darin, dass der Schuldner die Stimmen über den Vergleich selbst einsammelt. Das Gericht schaltet sich in das Verfahren erst ab dem Zeitpunkt ein, in dem der Schuldner den Antrag auf Bestätigung des Vergleichs stellt, um dessen Rechtmäßigkeit zu prüfen.
- Beschleunigtes Vergleichsverfahren und Vergleichsverfahren
Die beiden oben genannten Arten des Restrukturierungsverfahrens weisen viele Ähnlichkeiten auf, unter anderem beginnen sie mit dem Zeitpunkt, in dem der Antrag des Schuldners geprüft und der Beschluss über die Eröffnung der Restrukturierung durch das zuständige Gericht erlassen wird. Darüber hinaus ermöglichen sowohl das beschleunigte Vergleichsverfahren als auch das Vergleichsverfahren, den Schuldner vor Vollstreckungsverfahren der Gläubiger zu schützen, wobei dinglich gesicherten Gläubigern die Möglichkeit verbleibt, die Vollstreckung in den Gegenstand der Sicherheit zu führen. Der Schuldner ist ferner in der Verwaltung seines Vermögens eingeschränkt, denn für Handlungen, die den Rahmen der gewöhnlichen Verwaltung überschreiten, muss er die Zustimmung des gerichtlichen Aufsehers einholen.
Der Hauptunterschied zwischen beiden Verfahren besteht darin, dass im beschleunigten Vergleichsverfahren keine Abstimmung über den Vergleich durchgeführt wird und dass die Befugnis, das Forderungsverzeichnis anzufechten, sei es hinsichtlich der Aufnahme oder der Auslassung einer Forderung im Verzeichnis, sei es durch Beanstandung der Höhe der im Verzeichnis erfassten Forderung, allein dem Schuldner zusteht (im Vergleichsverfahren kann auch der Gläubiger von dieser Befugnis Gebrauch machen).
- Sanierungsverfahren
Ein Verfahren, das eine tiefgreifende und mehrdimensionale Restrukturierung des Unternehmens erlaubt und in dessen Rahmen alle gegen den Schuldner geführten Vollstreckungsverfahren ausgesetzt werden. Zudem besteht ab dem Zeitpunkt der Eröffnung der Sanierung keine Möglichkeit, neue Vollstreckungen in das Vermögen des Schuldners einzuleiten oder daran Sicherheiten zu begründen.
Zu den Sanierungshandlungen zählen unter anderem die Möglichkeit, (i) von nachteiligen gegenseitigen Verträgen zurückzutreten, unabhängig von deren Inhalt hinsichtlich der Möglichkeit ihrer Beendigung, (ii) Vermögen zu veräußern, das in die Kategorie des „entbehrlichen“ Vermögens fällt und beim Schuldner nur Kosten verursacht, und (iii) ineffiziente Arbeitnehmer nach den im Insolvenzverfahren geltenden Grundsätzen zu entlassen.
Es ist zu betonen, dass die Eröffnung jedes der oben genannten Verfahren die Erfüllung von Voraussetzungen erfordert, die für die jeweilige Art des Restrukturierungsverfahrens spezifisch sind. Wenn Sie sich fragen, welche Verfahrensart für Ihr Unternehmen geeignet wäre, nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir erteilen Ihnen gern umfassende Auskünfte zu diesem Thema.
Wie lange dauert ein Restrukturierungsverfahren?
Die Dauer des Restrukturierungsverfahrens hängt von seiner Art ab. Angesichts der Konzeption der Verfahren wird das Verfahren zur Bestätigung des Vergleichs am schnellsten durchgeführt, nämlich in einigen Monaten. Anders liegt es beim Sanierungsverfahren, das als komplizierteste Art des Restrukturierungsverfahrens sogar einige Jahre dauern kann. Ein Faktor, der die Dauer des Restrukturierungsverfahrens ebenfalls in erheblichem Maße beeinflusst, ist die finanzielle Lage des jeweiligen Unternehmens.
Wenn Ihr Unternehmen in eine schwierige finanzielle Lage geraten ist und Unterstützung bei der Führung eines Restrukturierungsverfahrens benötigt, nehmen Sie Kontakt mit der Kanzlei HWW auf, die Ihnen in jeder Phase des Restrukturierungsprozesses professionelle Unterstützung bietet.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Hauptziel des Restrukturierungsverfahrens?
Das Hauptziel besteht darin, die Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Schuldners zu vermeiden und ihm zu ermöglichen, seine wirtschaftliche Lage zu verbessern und die offenen Verbindlichkeiten zu begleichen.
Behält der Schuldner die Kontrolle über das Unternehmen?
Das hängt von der Verfahrensart ab. Im Verfahren zur Bestätigung des Vergleichs ist die Verwaltung nur geringfügig eingeschränkt, und im beschleunigten Vergleichsverfahren sowie im Vergleichsverfahren benötigt der Schuldner für Handlungen, die die gewöhnliche Verwaltung überschreiten, die Zustimmung des Aufsehers.
Welche Vorteile bringt die Eröffnung der Restrukturierung den Vorstandsmitgliedern?
Ein zum richtigen Zeitpunkt eröffnetes Verfahren schützt die Vorstandsmitglieder vor der persönlichen Haftung für die Verbindlichkeiten des Unternehmens.
Wie lange dauert ein Restrukturierungsverfahren?
Die Dauer hängt von der Verfahrensart ab, das Verfahren zur Bestätigung des Vergleichs dauert einige Monate, und das Sanierungsverfahren kann als das komplizierteste sogar einige Jahre dauern.
Welche Maßnahmen können im Sanierungsverfahren ergriffen werden?
Im Sanierungsverfahren kann man unter anderem von nachteiligen Verträgen zurücktreten, entbehrliches und kostenverursachendes Vermögen veräußern sowie ineffiziente Arbeitnehmer nach Grundsätzen entlassen, die den in der Insolvenz geltenden ähnlich sind.
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