Sukcesy 23. November 2021 ca. 2 Min. Lesezeit

Der Erfolg der Kanzlei bei Vergleichsverhandlungen in einem Unternehmensstreit

Der Erfolg der Kanzlei bei Vergleichsverhandlungen in einem Unternehmensstreit

Der Streit begann, als unser Mandant aufgrund unterschiedlicher Zukunftsvisionen des Unternehmens im Vergleich zum anderen Vorstandsmitglied aus dem Vorstand ausschied. Diese unüberbrückbaren Differenzen führten dazu, dass unser Mandant das Unternehmen nicht nur als Vorstandsmitglied, sondern auch als Minderheitsaktionär verlassen wollte. Leider war das andere Vorstandsmitglied (und Mehrheitsaktionär) nicht bereit, den Austritt unseres Mandanten zu ermöglichen und versuchte stattdessen, den Marktwert des Unternehmens zu senken, damit unser Mandant seine Anteile nicht zum aktuellen Marktpreis verkaufen und die ihm zustehende Entschädigung für seinen Austritt aus dem von ihm gegründeten Unternehmen erhalten konnte.

Zunächst nutzte das verbliebene Vorstandsmitglied (und Mehrheitsaktionär) seine Marktmacht, um auf der Hauptversammlung Beschlüsse durchzusetzen, die unter anderem die Veräußerung erheblicher Unternehmensanteile an den Mehrheitsaktionär vorsahen. Unser Mandant legte gegen diese Beschlüsse Klage ein und argumentierte, sie seien ihm als Minderheitsaktionär unrechtmäßig auferlegt worden. Nach Einreichung der Klagen wurden alle Beschlüsse zur Sicherung der Ansprüche vorläufig ausgesetzt.

Unser Mandant erhob daraufhin Ansprüche gegen das Unternehmen auf Offenlegung von Informationen und Unternehmensdokumenten gemäß Artikel 212 des französischen Handelsgesetzbuchs. Diese Ansprüche wurden anerkannt. Zudem forderte unser Mandant die Begleichung offener Rechnungen, die während seiner Amtszeit als Vorstandsmitglied entstanden waren. Im Gegenzug erhob das Unternehmen mehrere Klagen gegen unseren Mandanten, unter anderem auf Rückzahlung mehrerer hunderttausend Złoty, die während seiner Amtszeit als Vorstandsmitglied eingenommen worden waren, sowie auf Ausschluss eines Gesellschafters.

Infolgedessen waren mehrere Gerichtsverfahren zwischen den Parteien anhängig, was den laufenden Betrieb des Unternehmens behinderte und zudem zu negativen Emotionen und stetig zunehmenden Spannungen zwischen den Partnern führte, insbesondere da während der oben genannten Verfahren eine Reihe von Schutzmaßnahmen im Interesse beider Parteien gewährt wurden, was zu enormen betrieblichen Unannehmlichkeiten und einem Zustand der Schwebe und Unsicherheit führte, der für beide Parteien ungünstig war.

Glücklicherweise gelang es den Parteien und ihren Anwälten nach mehrmonatigen hitzigen Verhandlungen, einen Kompromiss zu erzielen und eine Einigung auszuarbeiten, in deren Rahmen alle laufenden Verfahren auf beiderseitigen Wunsch der Parteien eingestellt wurden und unser Mandant eine beträchtliche Zahlung für seine Anteile an dem Unternehmen erhielt, die zehnmal höher war als das ursprüngliche Angebot.

Während des gesamten Prozesses wurde unser Mandant von den Anwälten der Kanzlei HWW Hewelt Wojnowski i Wspólnicy Sp.k. betreut: Rechtsanwalt Damian Wojnowski, Rechtsanwältin Magdalena Sobolewska und Rechtsanwalt Przemysław Przyżycki. Wir freuen uns, zur Beilegung des Streits zwischen den Partnern beigetragen zu haben, wobei beide Parteien zufrieden waren.

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