Steuern 4. März 2026 ca. 4 Min. Lesezeit

Die Anwaltskanzlei HWW erwirkt die Aufhebung von Steuerbescheiden vor dem Provinzverwaltungsgericht.

Die Anwaltskanzlei HWW erwirkt die Aufhebung von Steuerbescheiden vor dem Provinzverwaltungsgericht.

Die Anwaltskanzlei HWW Hewelt Wojnowski Lindner i Wspólnicy erzielte vor dem Verwaltungsgericht Warschau einen bedeutenden Erfolg in einem komplexen Rechtsstreit um den Vorsteuerabzug für Beratungsleistungen. In dem jahrelang im außerordentlichen Verfahren geführten Fall betraf es die Steuerbehörden, die die Richtigkeit von Rechnungen für spezialisierte IT- und Unternehmensdienstleistungen anzweifelten. Das Verwaltungsgericht Warschau gab der Argumentation der Kanzlei vollumfänglich Recht, hob für den Steuerpflichtigen ungünstige Entscheidungen auf und rügte eine Reihe schwerwiegender Verfahrensfehler des Berufungsgerichts.

Ein langjähriger Kampf um die Wiederaufnahme des Verfahrens

Der Verlauf des Verfahrens in dieser Sache war außerordentlich komplex und erforderte vom Team der Kanzlei HWW enorme Entschlossenheit und prozessuale Konsequenz. Die ursprüngliche, ungünstige bestandskräftige Entscheidung erging bereits im Jahr 2017, doch dank der Identifizierung neuer Beweise in Form von archivierter elektronischer Korrespondenz leitete die Kanzlei im Dezember 2018 das außerordentliche Verfahren zur Wiederaufnahme ein. In den folgenden Jahren wurde die Sache mehrfach von den Behörden beider Instanzen geprüft und gelangte zweimal vor das Provinzverwaltungsgericht. Trotz wiederholter Urteile, mit denen die Entscheidungen der Finanzbehörde aufgehoben wurden, weigerte sich die Widerspruchsbehörde weiterhin, ihren Standpunkt inhaltlich zu ändern.

Willkürliche Beweiswürdigung durch die Steuerbehörden

Kern des Streits war die Einstufung von Rechnungen für Beratungsdienstleistungen durch die Finanzbehörde als Dokumentation von Tätigkeiten, die angeblich nicht stattgefunden hätten. Die Behörde stützte ihre These hauptsächlich auf die Aussagen von Mitarbeitern niedrigerer Ebenen, die keine Kenntnis von der Einbindung des externen Experten hatten. Die Kanzlei HWW wies konsequent nach, dass eine solche Argumentation die Besonderheiten der Funktionsweise großer Projektteams außer Acht lässt, bei denen die zentrale strategische Beratung auf Vorstandsebene stattfindet, häufig ohne Wissen von Personen in niedrigeren Positionen. Ein zentrales Beweismittel in der Sache war die umfangreiche elektronische Korrespondenz, die den fachlichen Beitrag des Beraters zu den durchgeführten Projekten eindeutig bestätigte.

Endgültiger Triumph und Aufhebung der Steuerfestsetzungsbescheide

Den Abschluss dieses langwierigen Rechtsstreits bildet das Urteil des Provinzverwaltungsgerichts Warschau vom 17. Februar 2026, Az.: III SA/Wa 1876/25. Das Gericht, das unseren Standpunkt vollumfänglich teilte, hob die ungünstigen Entscheidungen über die Verweigerung der Wiederaufnahme des Verfahrens auf. Darüber hinaus entschied sich das Gericht jedoch auch dafür, die ursprünglichen Steuerfestsetzungsbescheide aus den Jahren 2016 und 2017 aufzuheben, die die Quelle des jahrelangen Streits waren. Diese Entscheidung bestätigt endgültig, dass das von der Kanzlei zusammengetragene Beweismaterial ausreichte, um die früheren Feststellungen der Finanzbehörde zu widerlegen.

Die Grenzen der freien Beweiswürdigung und der Grundsatz des Vertrauens

Ein zentrales Element der Argumentation der Kanzlei, das vom Gericht vollumfänglich geteilt wurde, war der Nachweis des engen Zusammenhangs zwischen Art. 191 und Art. 121 der polnischen Abgabenordnung (Ordynacja podatkowa). Gemäß Art. 191 O.p. ist die Behörde verpflichtet zu beurteilen, ob ein bestimmter Umstand auf der Grundlage des gesamten gesammelten Materials nachgewiesen wurde, was auf freie und nicht willkürliche Weise zu erfolgen hat. Im vorliegenden Fall wies die Kanzlei nach, dass die Behörde diese Pflicht durch eine selektive und fiskalisch ausgerichtete Herangehensweise an die Beweise verletzt hat, was unmittelbar gegen den in Art. 121 § 1 O.p. verankerten Grundsatz verstieß, das Verfahren in einer das Vertrauen in die Steuerbehörden begründenden Weise zu führen. Das Gericht bestätigte, dass die zuverlässige Verwirklichung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung eine notwendige Voraussetzung für die Wahrung des Vertrauens des Bürgers in den Staat ist und dass das Ignorieren von für den Steuerpflichtigen günstigen Beweisen eine grobe Verneinung dieser Standards darstellt.

Obowiązek respektowania wytycznych sądu i zasady zaufania

Im Verfahren erhob die Anwaltskanzlei zudem den Vorwurf eines Verstoßes gegen Artikel 153 des Gesetzes über Verfahren vor Verwaltungsgerichten. Sie argumentierte, die zuständige Behörde habe die vorherige rechtliche Beurteilung und die Empfehlungen des Gerichts hinsichtlich der Notwendigkeit einer gründlichen Analyse des E-Mail-Inhalts erneut ignoriert. Anstatt auf die vorgelegten Beweise einzugehen, schloss die Steuerverwaltung willkürlich, die Korrespondenz bestätige nicht den Leistungsumfang, obwohl sie selbst eingeräumt hatte, dass es sich um IT-Angelegenheiten handelte und die Korrespondenz kurz vor Rechnungsstellung stattfand. Das Provinzverwaltungsgericht befand, dieses Vorgehen der Behörde stelle eine unzulässige Präjudizienentscheidung dar und verletze den Grundsatz der Stärkung des Vertrauens der Bürger in den Staat.

Wirksamer Schutz der Interessen der Steuerzahler und die Bedeutung von Präzedenzfällen

Dank der Prozessstrategie der Anwaltskanzlei HWW bestätigte das Gericht, dass die Steuerbehörde bei der Beweiswürdigung keinen uneingeschränkten Ermessensspielraum hat. Dieses Urteil ist insbesondere für die Branche der immateriellen Dienstleistungen von Bedeutung, da es E-Mail-Korrespondenz als gültigen Nachweis für die Erbringung von Dienstleistungen zulässt. Das Gericht betonte, dass die Behörde bei Beweiszweifeln den Grundsatz „in dubio pro tributario“ anwenden und zugunsten des Steuerpflichtigen entscheiden sollte, was hier nicht geschehen sei.

Expertenunterstützung bei Steuerstreitigkeiten

Der Erfolg in diesem Fall ist das Ergebnis jahrelangen Engagements des Steuerrechtsteams der Kanzlei HWW. Er belegt erneut die Effektivität der Kanzlei bei der Verteidigung der Rechte von Steuerzahlern angesichts des strengen und oft ungerechtfertigten Vorgehens der Finanzbehörden.

Das mit der Bearbeitung des Falles beauftragte Team der Anwaltskanzlei

Folgende Personen waren seitens der Behörde für die Bearbeitung des Falls zuständig:

  • Mikołaj Hewelt – Rechtsanwalt, Steuerberater, Sanierungsberater, Partner,
  • Mateusz Kowalski – Rechtsberater, Steuerberater,
  • Piotr Magda – Rechtsberater.
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