Energietechnik 9. Dezember 2025 ca. 3 Min. Lesezeit

Der Streit mit dem Nationalen Zentrum für Forschung und Entwicklung wurde zugunsten des Mandanten der Kanzlei erfolgreich beigelegt.

Der Streit mit dem Nationalen Zentrum für Forschung und Entwicklung wurde zugunsten des Mandanten der Kanzlei erfolgreich beigelegt.

Die Vorwürfe des NCBiR und deren Grundlage

NCBiR gab an, die Kündigung des Vertrags und die Forderung nach Rückzahlung der Gelder seien auf die angeblich falsche Angabe des Begünstigten hinsichtlich der Erfüllung der Förderbedingungen zurückzuführen. Eine Datenanalyse ergab jedoch, dass der potenzielle Verstoß geringfügig war und auf einer unbedeutenden, technischen Unstimmigkeit beruhte, die nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen auftrat. In den Folgemonaten bestätigten Vergleiche, dass diese Unstimmigkeiten rein technischer, zufälliger und in keinem Zusammenhang stehender Natur waren. Eine solch geringfügige Unstimmigkeit kann weder als Grundlage für die Annahme dienen, der Begünstigte habe die Behörde irregeführt, noch rechtfertigt sie NCBiRs Umgehung der Folgen ihrer Absichtserklärung zum Vertragsabschluss.

Die rechtlichen Argumente der Anwaltskanzlei

Im Auftrag des Mandanten legte die Anwaltskanzlei dem Nationalen Zentrum für Forschung und Entwicklung detaillierte Argumente vor, die belegten, dass jegliche Grundlage für die gegen den Begünstigten erhobenen Vorwürfe fehlte und die Forderung nach Rückzahlung der Fördermittel völlig unverhältnismäßig war. Wir betonten, dass die Verhängung einer Sanktion, die die Rückzahlung des vollen Förderbetrags vorsieht, in keinem Verhältnis zum Ausmaß des Verstoßes stünde, gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach nationalem und EU-Recht verstoße und zudem der etablierten Rechtsprechung widerspräche. Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 7. Oktober 2015 (I CSK 878/14) . Wir wiesen zudem darauf hin, dass jegliche Zweifel hinsichtlich der Projektdurchführung vorrangig durch Dialog und Zusammenarbeit der Parteien und nicht durch einseitige, autoritäre Maßnahmen ausgeräumt werden sollten, insbesondere wenn es sich um Fragen von untergeordneter Bedeutung handelt. Unsere Argumentation wurde durch eine Analyse der wirtschaftlichen Realitäten weiter untermauert, darunter die weit verbreiteten Probleme von Unternehmern bei der Begleichung ihrer Beiträge nach Einführung des sogenannten „Polnischen Deals“ sowie die häufigen Korrekturen und automatischen Ausgleichszahlungen im System der Zusageversicherung (ZUS), die zu unbeabsichtigten technischen Fehlern beitrugen.

Auswirkungen von Maßnahmen und Schutz der Kundeninteressen

Die ergriffenen Maßnahmen stellten die Position des Nationalen Forschungs- und Entwicklungszentrums wirksam in Frage und führten zu dessen Kursänderung. Dank der vorgebrachten Argumente und der kompetenten Unterstützung durch das Anwaltsteam der Kanzlei konnte der Mandant die Rückzahlungspflicht der Mittel vermeiden und das Forschungs- und Entwicklungsprojekt fortsetzen. Das im Bereich Luftfahrt und neue Technologien tätige Unternehmen nahm mit der festen Absicht an der Ausschreibung teil, das Projekt zuverlässig und effektiv durchzuführen. Es legte vollständige, seinem Kenntnisstand entsprechende Dokumentationen vor und führte das Projekt nach Vertragsunterzeichnung mit der gebotenen Sorgfalt durch, verbuchte die Mittel korrekt und entwickelte seine Aktivitäten in den Bereichen Innovation, Infrastruktur und Beschäftigung weiter. Ein versehentlicher technischer Fehler in der Buchhaltung – der umgehend behoben wurde – konnte weder seine Glaubwürdigkeit noch seine Fähigkeit zur Projektdurchführung beeinträchtigen. Es konnte erst recht keine Rückzahlungsforderungen rechtfertigen, deren Erfüllung schwerwiegende und ungerechtfertigte Konsequenzen wie die Aussetzung der Forschung, Personalabbau oder eine Verlangsamung der technologischen Entwicklung zur Folge gehabt hätte.

Die Bedeutung des Falls und seine Folgen

Die Beilegung des Streits in diesem Stadium verhinderte schwerwiegende wirtschaftliche Folgen, darunter operative Instabilität und Arbeitsplatzverluste, und sicherte die Fortsetzung der Arbeiten an einer für die Entwicklung des Luftfahrtsektors entscheidenden innovativen Lösung. Dieser Fall dient als Beispiel für wirksamen Schutz von Empfängern öffentlicher Gelder, wenn öffentliche Institutionen Maßnahmen ergreifen, ohne die Verhältnismäßigkeit und die tatsächliche Bedeutung des mutmaßlichen Fehlverhaltens angemessen zu prüfen. Er zeigt zudem, dass sorgfältige, umfassende und präzise formulierte Rechtsargumente die Interessen von Unternehmern, die wichtige Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Polen durchführen, wirksam schützen können.

Das mit der Bearbeitung des Falles beauftragte Team der Anwaltskanzlei

Folgende Personen waren seitens der Behörde für die Bearbeitung des Falls zuständig:

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