Ihr Einstieg in den polnischen Energiemarkt

Energierecht & Steuerberatung

Ihr Einstieg in den polnischen Energiemarkt - sicher und kompetent begleitet

Umfassende Rechts- und Steuerberatung für ausländische Energieunternehmen - von der Gesellschaftsgründung und URE-Konzession bis zum ersten Handel auf dem polnischen Markt.

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Herausforderungen

Warum Sie einen lokalen Partner brauchen

Der Eintritt in den polnischen Energiemarkt ist ein komplexer, mehrstufiger Prozess, der fundierte Kenntnisse der lokalen Vorschriften, Institutionen und Sprache erfordert.

Regulatorische Komplexität

Mehrere sich überschneidende Behörden - URE, PSE, UOKiK, Klimaministerium - jeweils mit eigenen Verfahren, Fristen und Dokumentationsanforderungen für Energiekonzessionen und Genehmigungen.

Sprachbarriere

Alle offiziellen Verfahren, URE-Anträge, Gerichtseinreichungen, KRS-Registrierungen und behördliche Eingaben müssen auf Polnisch mit beglaubigten Übersetzungen durchgeführt werden.

Langwierige bürokratische Prozesse

Von der Gesellschaftsregistrierung bis zur Energiekonzession - rechnen Sie mit 6 bis 18 Monaten mehrstufiger Verfahren einschließlich Umweltgenehmigungen, Baugenehmigungen und Netzanschlussvereinbarungen.

Sich ändernde Gesetzgebung

Polens Energiegesetz wurde dutzende Male geändert. Die FDI-Prüfung wurde 2025 dauerhaft. Neue REMIT-II-Meldepflichten beginnen 2027. Ständige Änderungen erfordern laufende Überwachung.

Unsere Leistungen

Wie wir Ihren Markteintritt unterstützen

Ein einziges Team aus Anwälten und Steuerberatern, das jeden Aspekt des Eintritts und der Tätigkeit im polnischen Energiesektor abdeckt.

01

Energiekonzessionen

Vollständige Vertretung vor der URE - Anträge auf OEE- (Stromhandel), OPG- (Gashandel) und WEE-Konzessionen (Stromerzeugung). Wir erstellen alle Unterlagen, führen Verfahren und verwalten Berufungen vor dem SOKiK.

02

Gesellschaftsgründung

Gründung Ihrer polnischen Rechtseinheit - Sp. z o.o. (GmbH), Zweigniederlassung oder Repräsentanz. KRS-Registrierung, Gesellschaftsvertrag, Geschäftssitz, Bankkontoeröffnung und Unternehmensunterlagen.

03

Steuerberatung

CIT-Strukturierung, Quellensteueroptimierung nach DBA, Verrechnungspreisdokumentation, MwSt.-Registrierung für Energiehandel, JPK-Digitalberichterstattung und IP-Box-Vergünstigungen für F&E-Aktivitäten.

04

Regulatorische Compliance

REMIT-II-Meldepflichten, FDI-Screening-Benachrichtigungen, CRBR-Offenlegung wirtschaftlich Berechtigter, AML/KYC-Verfahren, Umwelt-Compliance und laufende regulatorische Überwachung.

05

Energieverträge

Erstellung und Verhandlung von Corporate PPAs, Netzanschlussvereinbarungen mit PSE/VNB, TGE-Marktteilnahmevereinbarungen, Energiespeicherverträge und bilaterale Handelsvereinbarungen.

06

M&A und Due Diligence

Erwerb polnischer Energieanlagen und - portfolios - rechtliche und steuerliche Due Diligence, Transaktionsstrukturierung, Investitionsvereinbarungen, Post-Merger-Integration und behördliche Genehmigungen.

07

Arbeitsrecht

Arbeitsgenehmigungen für ausländische Führungskräfte und Spezialisten, Arbeitsverträge nach polnischem Recht, Arbeitnehmerentsendung, Vorstandsberufungen und Wettbewerbsverbote.

08

Streitbeilegung

Vertretung in URE-Verwaltungsverfahren, SOKiK-Berufungen, Handelsschiedsverfahren, Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in Polen sowie energierechtliche Streitigkeiten.

Branchen

Entlang der gesamten Energie-Wertschöpfungskette

Wir beraten ausländische Unternehmen in allen Segmenten des polnischen Energiemarktes.

Stromhandel

Gashandel

Fernwärme

Solarenergie

Windenergie

Energiespeicher / BESS

Offshore-Wind

Wasserstoff

Konventionelle Erzeugung

KWK / Kraft-Wärme-Kopplung

Brennstoffhandel

Biogas & Biomethan

Unser Ablauf

5 Schritte zum Eintritt in Polens Energiemarkt

Ein klarer Fahrplan von der Erstberatung bis zum operativen Start - wir begleiten Sie durch jede Phase.

1

Erstberatung

Wir analysieren Ihr Geschäftsmodell, Ihre Zielaktivitäten (Handel, Erzeugung, Verteilung) und spezifischen Anforderungen. Sie erhalten einen maßgeschneiderten Markteintrittsfahrplan mit Zeitplan, Kostenschätzungen und regulatorischem Weg.

2

Rechtsstruktur einrichten

Wir gründen Ihre polnische Gesellschaft - Wahl der optimalen Rechtsform (Sp. z o.o., Zweigniederlassung oder Joint Venture), Erstellung aller Unterlagen, KRS-Registrierung, Bankkontoeröffnung und Geschäftssitz.

3

Konzession & Genehmigungen

Wir erstellen und reichen Ihren URE-Konzessionsantrag ein, bearbeiten Umweltbescheide und Baugenehmigungen (für Erzeuger), verwalten FDI-Screening-Meldungen und navigieren durch alle erforderlichen Genehmigungen.

4

Verträge & Compliance

Wir erstellen und verhandeln alle operativen Verträge - Netzanschlussvereinbarungen, TGE-Teilnahme, PPAs, Lieferverträge. Gleichzeitig richten wir Ihre Steuer-, REMIT- und CRBR-Compliance-Strukturen ein.

5

Operativer Start

Ihre polnische Gesellschaft ist vollständig lizenziert und betriebsbereit. Wir bieten laufende Unterstützung - regulatorische Überwachung, jährliche Konzessionsgebühren, Vertragsmanagement, Steuer-Compliance und Vertretung vor polnischen Behörden.

Warum HWW

Ihr Vorteil mit HWW

Eine Kanzlei, die Energierecht, Gesellschaftsstrukturierung und Steuerberatung vereint - damit Sie nicht zwischen mehreren Beratern koordinieren müssen.

Full-Service: Recht + Steuern

Anwälte und Steuerberater unter einem Dach - Gesellschaftsstrukturierung, Energiekonzessionen, Steueroptimierung und Verrechnungspreise aus einer Hand.

Tiefgreifende Energieexpertise

Spezialisiertes Energierechtsteam mit praktischer Erfahrung in URE-Verfahren, EE-Projekten, Netzanschlüssen und Energiehandel. Zertifizierter EE-Schulungsanbieter.

Internationales Team

Anwälte mit fließenden Englisch-, Deutsch- und Italienischkenntnissen. Erfahrung in der Beratung ausländischer Unternehmen in Polen. Über 150 Fachpublikationen zum polnischen Wirtschaftsrecht.

Landesweite Abdeckung

Hauptsitz in Warschau mit einem Netzwerk in über 20 polnischen Städten - Krakau, Danzig, Breslau, Kattowitz, Posen und mehr. Lokale Präsenz, wo immer sich Ihr Projekt befindet.

17+

Anwälte & Berater

15

Branchensektoren

150+

Fachpublikationen

20+

Städte in Polen

Unser Team

Lernen Sie Ihr Energierechtsteam kennen

Erfahrene Anwälte und Steuerberater, die ausländische Investoren durch den polnischen Energiesektor führen.

Damian Wojnowski

Rechtsanwalt | Partner

Energierecht, Gesellschaftsrecht, Zivilprozessrecht. Leitet die Energierechtspraxis der Kanzlei mit Schwerpunkt auf Konzessionen und Regulierungsverfahren.

PL EN

Aleksandra Lindner

Rechtsanwältin | Partnerin

Energie-M&A, Unternehmensumwandlungen, Handelsrecht. Umfangreiche Erfahrung bei grenzüberschreitenden Transaktionen und Unternehmensumstrukturierungen.

PL EN

Mikołaj Hewelt

Steuerberater | Partner

Internationale Steuerstrukturierung, Verrechnungspreise, M&A-Steuern, Restrukturierung. Berät ausländische Investoren zu optimalen Steuerstrukturen für polnische Aktivitäten.

PL EN

Vincenzo Mangiapane

Rechtsberater

Italienisches Zivil- und Handelsrecht, Immobilien, Forderungsmanagement. Brücke zwischen italienischem und polnischem Rechtssystem für grenzüberschreitende Mandanten.

IT EN PL

Gesamtes Team ansehen →

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Welche Konzessionen brauche ich für den Stromhandel in Polen?

Für den Stromhandel in Polen benötigen Sie eine OEE-Konzession (koncesja na obrót energią elektryczną), die vom Präsidenten der URE (Energieregulierungsbehörde) erteilt wird. Die Konzession wird für 10-50 Jahre gewährt und erfordert eine registrierte Gesellschaft in der EU/EWR, ausreichende finanzielle Mittel, keine Steuerrückstände und ein sauberes Führungszeugnis der Unternehmensvertreter.

Wie lange dauert die Gesellschaftsgründung und der Erhalt einer Konzession?

Die Gesellschaftsregistrierung (Sp. z o.o.) dauert in der Regel 3-4 Wochen über die KRS-Gerichtsregistrierung oder 1-2 Tage über das S24-Online-System. Der Erhalt einer URE-Energiekonzession dauert 2-6 Monate je nach Aktivitätsart und Vollständigkeit der Unterlagen. Der gesamte Prozess von der Erstberatung bis zum operativen Start liegt typischerweise bei 4 bis 12 Monaten.

Kann ein ausländisches Unternehmen direkt eine URE-Konzession beantragen?

Ja, aber der Antragsteller muss eine registrierte Gesellschaft innerhalb der EU, des EWR, der Schweiz oder der Türkei haben. Die meisten ausländischen Unternehmen gründen zunächst eine polnische Tochtergesellschaft (Sp. z o.o.) oder eine Zweigniederlassung (oddział) und beantragen dann die Konzession über diese Einheit. Wir beraten zur optimalen Rechtsstruktur basierend auf Ihren steuerlichen und haftungsrechtlichen Präferenzen.

Was sind die typischen Kosten für den Eintritt in den polnischen Energiemarkt?

Die Kosten variieren erheblich je nach Aktivitätsart. Die Gesellschaftsgründung (Sp. z o.o.) erfordert ein Mindeststammkapital von PLN 5.000. URE-Konzessionsanträge umfassen Behördengebühren, Notarkosten und finanzielle Sicherheiten - bestimmte Aktivitäten erfordern ein Mindeststammkapital von PLN 10-20 Millionen. Wir erstellen detaillierte Kostenschätzungen im Rahmen der Erstberatung.

Brauche ich ein physisches Büro in Polen?

Ja. Eine polnische Rechtseinheit benötigt eine Geschäftsadresse (siedziba). Für Konzessionsanträge kann die URE einen Nachweis einer tatsächlichen Büropräsenz verlangen. Wir können bei der Einrichtung eines Firmensitzes in Warschau oder anderen polnischen Städten helfen und bei gewerblichen Mietverhandlungen unterstützen - Prime-Büroflächen in Warschau kosten EUR 19-27/qm/Monat.

Was ist FDI-Screening und betrifft es meine Investition?

Seit Juli 2025 hat Polen ein dauerhaftes FDI-Screening-Regime. Wenn Sie ein Nicht-EWR/OECD-Unternehmen sind, das eine bedeutende Beteiligung an einem polnischen Unternehmen im Energiesektor mit einem Umsatz über EUR 10 Millionen erwirbt, müssen Sie die Aufsichtsbehörde benachrichtigen. Das Screening gilt für Energieinfrastruktur, einschließlich Erzeugung, Verteilung und Handel.

Können Sie bei Erneuerbare-Energien-Projekten (Wind, Solar, BESS) unterstützen?

Absolut. Erneuerbare Energien sind eine unserer Kernkompetenz. Wir beraten über den gesamten Lebenszyklus - von Umweltbescheiden und Bebauungsplänen über Baugenehmigungen und Netzanschluss bis hin zu WEE-Konzessionen und EE-Fördersystemen. Wir bieten auch zertifizierte Schulungen zu aktuellen EE-Vorschriften in Polen an.

Welche Sprachen spricht Ihr Team?

Unser Team kommuniziert auf Polnisch, Englisch, Deutsch und Italienisch. Alle mandantenbezogenen Kommunikationen, Beratungen und Dokumente können auf Englisch oder Deutsch bereitgestellt werden. Wir übernehmen auch alle polnischsprachigen Behördeneinreichungen, Gerichtsschriftsätze und Verwaltungsverfahren in Ihrem Namen.

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